Der Bürgerkrieg in Syrien, Konflikte in Afghanistan, Serbien, Mazedonien und im Iran sor-gen derzeit für steigende Asylbewerberzahlen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daher die Stadt Essen aufgefordert, im Zuge der Amtshilfe weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Die-se führt zur Überlastung der zehn Essener Übergangswohnheime. Zusätzlich müssen Not-unterkünfte eingerichtet werden. Aktuell plant die Verwaltung die Turnhalle der Hauptschu-le an der Lohstraße in Essen-Bedingrade zu belegen. Darüber hinaus wird geprüft, ob auch das leerstehende Schulgebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann.
Jutta Eckenbach, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Wir wollen den Men-schen helfen, die durch Krieg und Katastrophen in Not geraten sind. Das setzt aber auch eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge voraus. Schon vor zwei Jahren hatte der Rat der Stadt beschlossen im Ruhrgebiet zu einer gemeinsamen Aufnahmestrategie von Flüchtlin-gen zu kommen. Unser Ziel ist es, mit der Landesregierung eine einheitliche und verbindli-che Aufnahmequote zu vereinbaren. Durch die Amtshilfe werden der Stadt Essen zusätzli-che Flüchtlinge zugewiesen, anderen Städten aber nicht.“
Jutta Eckenbach weiter: „Höhere Akzeptanz für Übergangswohnheime und Notunterkünf-te schaffen wir nur durch ein besseres Beschwerde- und Umfeldmanagement. Das muss auch für angemieteten Wohnraum gelten. Hier sind wir noch nicht überzeugt, dass die Stadtverwaltung alle Möglichkeiten ausgenutzt hat. Schon jetzt reicht der Platz in den Übergangswohnheimen und Notunterkünften nicht mehr aus. Daher brauchen wir die Un-terstützung der großen Essener Wohnungsgesellschaften. Der Ansatz, Asylbewerber auch in Wohnungen dezentral unterzubringen, ist nach wie vor richtig.“
„Jedem muss klar sein: Angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und zügige Rückkehr der Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind nicht voneinander zu trennen. Das eine geht nicht ohne das andere. Abschiebeverfahren müssen zügig durchgeführt werden. Einzelpersonen und Familien mit Kindern dürfen keine falschen Hoffnungen gemacht wer-den, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland nicht möglich ist. Wir wissen, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli diesen Jahres Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland deutlich mehr Geld als bis-her erhalten und Deutschland somit als Zielland wieder attraktiver geworden ist. Nach un-serer Auffassung ist die Deckung des notwendigen Bedarfs gemäß Asylbewerberleistungs-gesetz durch Sachleistungen, Wertgutscheine oder Geldwertkarte nach wie vor nicht vom Tisch“, so Jutta Eckenbach abschließend.